NIS-2 Betroffenheitscheck
Die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an Kritische Infrastrukturen (KRITIS) werden in Deutschland maßgeblich durch das Bundessicherheitsgesetz (BSIG) konkretisiert und durch europäische Vorgaben wie die erueopäsiche NIS-2 Richtlinie ergänzt. Während das BSIG insbesondere nationale Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten definiert, erweitert NIS-2 den Kreis der betroffenen Unternehmen sowie die Anforderungen an Informationssicherheit, Risikomanagement und Governance.
Alle Regelwerke verfolgen das Ziel, die Resilienz und Cybersicherheit essenzieller Dienste nachhaltig zu stärken. Da zukünftig auch Dienstleister von NIS-2-Unternehmen betroffen sein werden sollte geprüft, ob und in welchem Umfang sie unter diese Regulierungen fallen. Die folgende automatisierte Prüfung gibt erste Hinweise, ob Ihr Unternehmen dieses Theme kurzfristig umsetzen sollte.
Fragen zur Betroffenheit
Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Branche möglichst genau, damit eine realistische Einschätzung erfolgen kann.