
Mit der NIS2-Richtlinie hat die Europäische Union die Anforderungen an die Cybersicherheit deutlich erweitert. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen und Organisationen gegen Cyberangriffe zu stärken und ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau innerhalb der EU zu schaffen. Die Richtlinie betrifft insbesondere Unternehmen aus kritischen und wichtigen Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung sowie zahlreiche weitere Branchen. Betroffen sind aber auch Dienstleister, die für kritische Unternehmen tätig sind!
Die NIS2-Richtlinie wurde am 16. Januar 2023 auf EU-Ebene wirksam. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), das am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Damit gelten die neuen Anforderungen an Risikomanagement, Meldepflichten und die Verantwortung der Unternehmensleitung nun auch in Deutschland. Aufsichtsbehörde ist hiefür das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Da der Anwendungsbereich gegenüber den bisherigen KRITIS-Regelungen erheblich erweitert wurde, sind viele Unternehmen erstmals von gesetzlichen Anforderungen zur Cybersicherheit betroffen. Ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Regelungen fällt, hängt unter anderem von Branche, Unternehmensgröße und der Art der erbrachten Dienstleistungen ab.
Wir geben Ihnen einen kostenlosen Hinweis, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
Nutzen Sie unseren digitalen NIS2-Betroffenheitscheck. Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Orientierung, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie betroffen sein könnten, dann nehmen Sie für einen weiteren Austausch gerne Kontakt mit uns auf.